Sehr geehrte Gemeindebürger, liebe Leser,
in Anlehnung an die gesetzlichen Verordnungen und die entsprechenden Empfehlungen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) und des
Kärntner Landesfeuerwehrverbandes (KLFV) dürfen wir Folgendes zur Kenntnis bringen:
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