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  • BM Borstner D.

Verbot von Feuerentzündung nach Forst- und Pyrotechnikgesetz

Aktualisiert: 15. Dez. 2019


möchten wir an dieser Stelle nochmal auf das bestehende Verbot der Feuerentzündung (Rauchen, Lagerfeuer...)

im Wald und dessen unmittelbaren Gefährdungsbereich hinweisen.

Das Verbot schließt auch das Abfeuern von Raketen im

selben Sinne mit ein.

Wir bitten Sie, dies zu beachten und wünschen an dieser Stelle einen

guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2016.

Untenstehend ein Auszug des Schreibens von Feuerwehrreferent LH Dr. Peter Kaiser:

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