Der Presseaussendung des KLFV zum 20.01.2016 folgend, häufen sich die Meldungen über "Brandmleder-Kontrolleuren", welche angeblich im Auftrag der Feuerwehr unterwegs sind.
Wir, als Feuerwehr Neuhaus, haben diese weder in Auftrag gegeben, noch führen wir solche Kontrollen selbst durch!
Daher rufen auch wir zur Vorsicht auf!
Brandmelder wurden in Kärnten 2012 per Gesetz zur Pflicht und müssen laut dieser Verordnung entlang von Fluchtwegen (Stiegen ect.) und in Aufenthaltsräumen (Wohn- bzw. Schlafzimmer) angebracht werden.
Untenstehend ein Auszug aus der Presseaussendung des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes:
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